Gerne können Sie, neben der persönlichen Abgabe der Unterlagen in unserem Sekretariat, eine der folgenden Möglichkeiten für Ihre Anmeldung nutzen:
Post
Schicken Sie Ihre Anmeldeunterlagen bitte an folgende Postadresse:
BBS II Wirtschaft und Soziales
Martin-Luther-Str. 20
67657 Kaiserslautern
Schicken Sie Ihre Anmeldeunterlagen als E-Mailanhang bitte an folgende E-Mailadresse:
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Briefkasten
Während der Öffnungszeiten der Schule können Sie Ihre Anmeldeunterlagen gerne in den Briefkasten in der Eingangshalle der Schule einwerfen.
Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen der Briefkasten am oberen Eingang in der Martin-Luther-Straße zur Verfügung.
Geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen möglichst vollständig ab (vgl. auch jeweiliges Anmeldeformular).
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am 1. März für unsere Vollzeitbildungsgänge. Für die Berufsschule gilt dieser Anmeldeschluss nicht. Möglichst frühzeitige Anmeldungen sind auch für die Berufsschule zum Vorteil aller Beteiligten.
Hinweise zur Anmeldung
Anmeldezeitraum
Die Anmeldung erfolgt jeweils im Februar.
Das Anmeldeformular kann im Internet ab Mitte Januar heruntergeladen werden.
Später eingehende Anmeldungen können nur noch auf der Warteliste Berücksichtigung finden. So ist ein Anmeldevorgang im Februar mit schlechterem Notendurchschnitt zwingend einer verspäteten Anmeldung ab März mit besserem Notendurchschnitt vorzuziehen.
Vorlage des qualifizierenden Zeugnisses
Der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen ist mit entsprechender Zeugniskopie zu erbringen.
Reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zusammen mit dem Aufnahmeantrag bei uns ein.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind für die Anmeldung aktuell keine beglaubigten Zeugniskopien notwendig.
Zu den Zeugnissen benötigen wir Nachweise nach dem Schulabschluss (z.B. Praktika, freiwilliges Soziales Jahr, Wehr- bzw. Zivildienst).
Der Anmeldung legen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Ausweises vor.
Staatsangehörige außerhalb der EU legen bitte Ihren Pass bezüglich der Aufenthaltserlaubnis vor.
Anmeldeschluss für die Vollzeitbildungsgänge am
1. März