Dauer/Zielsetzung
Das berufliche Gymnasium führt Inhaber des qualifizierten Sekundarabschlusses I (Mittlere Reife) in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Wer schon konkrete Berufsvorstellungen hat, wird von den berufsspezifischen Fachkenntnissen der jeweiligen Fachrichtung Gesundheit und Soziales beziehungsweise Wirtschaft profitieren. Die intensive Vermittlung von Lern- und Arbeitsstrategien zielt darauf ab, unsere Schülerinnen und Schüler zum eigenständigen Lernen und zur steten Weiterbildung zu befähigen.
Fachrichtungen
In der Fachrichtung Wirtschaft werden neben den allgemeinbildenden Fächern die Fächer Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre unterrichtet. In der Fachrichtung Gesundheit und Soziales ergänzen die Fächer Gesundheit, Pädagogik und Psychologie den allgemeinen Lehrplan.
Aufnahmevoraussetzung
Aufnahmevoraussetzung ist der qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) mit dem Maximaldurchschnitt von 3,0. Dabei darf in keinem Hauptfach – also Mathematik, Deutsch und Englisch – eine Note schlechter als ausreichend sein. Falls die Zubringerschule ein Gymnasium oder eine Integrierte Gesamtschule (IGS) ist, genügt die Versetzung in die 11. Klasse. Dann sind die Hauptfachnoten nicht ausschlaggebend für die Aufnahme in die BBS II.
Abschluss
Das berufliche Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Das Abiturzeugnis verbrieft die allgemeine Hochschulreife und berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen an allen Hochschulen.
Nach der Jahrgangsstufe 12 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann anschließend durch ein einjähriges Praktikum, eine duale Ausbildung oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erworben werden.
Perspektiven
Nach Jahrgangsstufe 12
Die schulische Fachhochschulreife berechtigt in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem einjährigen Praktikum oder einem einjährigen sozialen oder ökologischen Jahr zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Bundesländern außer in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Nach Jahrgangsstufe 13
Das Abiturzeugnis verleiht die allgemeine Hochschulreife und berechtigt damit grundsätzlich zum Studium in allen Fachrichtungen an allen Hochschulen.