Dauer/Zielsetzung
Die generalistische Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die schulische Ausbildung, die praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen sowie Praktika in unterschiedlichen pflegerischen Bereichen. Zu Beginn der Ausbildung steht der Erwerb grundlegender Kompetenzen im Fokus, um alle Menschen von Säugling bis zum Senior in allen Versorgungsbereichen professionell pflegen und unterstützen zu können. Im 3. Ausbildungsjahr ist dann eine Spezialisierung in den Bereichen Kinderkrankenpflege oder Altenpflege möglich. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit die generalistische Ausbildung fortzusetzen.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen sind ein gültiger Ausbildungsvertrag, eine Gesundheitsbescheinigung des Hausarztes über die körperliche Eignung zur Ausübung des angestrebten Berufs und der Sekundarabschluss I bzw. der Hauptschulabschluss und eine Zusatzqualifikation. Diese Zusatzqualifikation beinhaltet entweder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene mindestens einjährige Assistenz-oder Helferausbildung im Bereich Alten-oder Krankenpflege.
Abschluss
Mit erfolgreicher Prüfung wird die Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder Altenpflegerin /Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger verliehen.