Dauer/Zielsetzung
Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/ zum Altenpflegehelfer dauert ein Jahr. In ihrem Beruf unterstützen die Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer Pflegefachkräfte bei der Betreuung, Versorgung und Pflege älterer Menschen, seien sie gesund oder krank. Der Bildungsgang befähigt dazu, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung wahrzunehmen.
Aufnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang sind die Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder ein vergleichbarer Abschluss, ein gültiger Ausbildungsvertrag und ein Zeugnis des Gesundheitsamtes oder ein ärztliches Attest über die körperliche Eignung.
Abschluss/Perspektiven
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung darf die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer/in“ geführt werden. Den Fachkräften eröffnen sich danach Beschäftigungsfelder in den verschiedensten Formen der Altenpflege. Außerdem kann die Weiterqualifizierung durch den Besuch der Berufsfachschule Pflege erfolgen.